ArtNr.
817-2-4028
(81724028)
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Gefahrgutverpackungen 360x260x300 mm
Zuverlässige Gefahrgutkartons mit UN-Kennzeichnung
Diese extrem stabilen Kartons sind mit der UN-Kennzeichnung für den Versand gefährlicher Güter nach den Klassifikationen 4G und 4GV versehen. Mit einer braunen Außendecke aus Kraftliner und einemlLaschengeklebten Verschluss sind sie vielseitig einsetzbar für den Straßen-, See-, Eisenbahn- und Luftverkehr. Je nach Verpackungsgruppe sind sie für unterschiedliche maximale Bruttogewichte zugelassen.
- Außendecke: Kraftliner braun
- Verschluss: Laschengeklebt
- vielseitig einsetzbar durch 4-fach-Zulassung 4G und zusätzlich 4GV
- geeignet für den Straßenverkehr (ADR), als auch See- (IMDG-Code, ADNR), Eisenbahn-(RID) und Luftverkehr (ICAO-TI, IATA)
- zulässig für die Verpackungsgruppen: I(X) II(Y) III(Z)
- je nach Verpackungsgruppe, für unterschiedliche maximale Bruttogewichte zugelassen (siehe Tabelle)
- geprüft und genehmigt für die Verwendung als zusammengesetzte Verpackungen mit Metall- oder Kunststoffgebinden als Innenverpackung
- mit Filamentklebeband verschließbar (siehe aufgedruckte Verschlussvorschrift)
Ob Gefahrgutkartons 4G / 4GV grundsätzlich auch für Ihr Gefahrgut und den gewünschten Verkehrsweg zugelassen sind, entnehmen Sie bitte den Hinweisen im entsprechenden Sicherheitsdatenblatt des Gefahrgutes.
Unser Prüflabor ist eine anerkannte und zugelassene Prüfstelle für Gefahrgutverpackungen aus Wellpappe.
Bitte beachten Sie, dass gemäß dem Sicherheitsdatenblattes Ihres Produktes ein Sicherheitsetikett aufgebracht werden muss. Etiketten bieten wir auf Nachfrage an. Das passende Filamentklebeband finden Sie hier.
Bei Versand mittels Luftfracht darf die aufgedruckte UN-Kennzeichnung nicht durch Klebeband o.Ä. verdeckt werden.
Den BAM-Zulassungsschein finden Sie unter Weitere Informationen.
Artikelnr. |
Länge x Breite x Höhe |
Füllgewicht - kg / bei Gefahrenklasse |
Füllvolumen (L) |
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4GV-X |
4G-X |
4G-Y |
4G-Z |
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817-2-4028 |
360 x 260 x 300 mm |
15 |
21 |
30 |
40 |
28 |
Bei den angegebenen Größen handelt es sich um die Innenmaße des Kartons, angegeben in Länge x Breite x Höhe.
Grundsätzlich gilt für 4G-Verpackungen:
Für den Gefahrgutversand und die Verwendung von Gefahrgutverpackungen sind ausschließlich die aktuell gültigen Vorschriften maßgebend. Die Kartons sind geprüft und zugelassen für die Verwendung als zusammengesetzte Verpackungen mit Metall- oder Kunststoffgebinden als Innenverpackung. Diese Kombination muss den Anforderungen der Rechtsvorschriften lt. Zulassungsschein entsprechen und durch eine Nachprüfung nachgewiesen und dokumentiert sein.
Auf Wunsch führen wir diese Nachprüfung gerne für Sie durch. Bitte sprechen Sie uns an.