ArtNr.
2024BX6674
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Gefahrgutverpackungen 360x300x360 mm
Unsere Kraftliner-Kartons mit UN-Kennzeichnung bieten maximale Stabilität beim Versand gefährlicher Güter.
- Vielseitig einsetzbar: die 4G / 4GV-Zulassung macht es möglich.
- Einsetzbar für Straßen-, See-, Eisenbahn- und Luftverkehr.
- Mit Filamentklebeband zu verschließen.
- Je nach Verpackungsgruppe zugelassen für unterschiedliche maximale Bruttogewichte.
- Als zusammengesetzte Verpackungen geeignet. Anerkannte Prüfstelle für Wellpappe-Verpackungen.
- Bitte beachten Sie das Sicherheitsetikett und die UN-Kennzeichnung bei Luftfracht. BAM-Zulassungsschein verfügbar.
Ob Gefahrgutkartons 4G / 4GV grundsätzlich auch für Ihr Gefahrgut und den gewünschten Verkehrsweg zugelassen sind, entnehmen Sie bitte den Hinweisen im entsprechenden Sicherheitsdatenblatt des Gefahrgutes.
Unser Prüflabor ist eine anerkannte und zugelassene Prüfstelle für Gefahrgutverpackungen aus Wellpappe.
Bitte beachten Sie, dass gemäß dem Sicherheitsdatenblattes Ihres Produktes ein Sicherheitsetikett aufgebracht werden muss. Etiketten bieten wir auf Nachfrage an. Das passende Filamentklebeband finden Sie hier.
Bei Versand mittels Luftfracht darf die aufgedruckte UN-Kennzeichnung nicht durch Klebeband o.Ä. verdeckt werden.
Den BAM-Zulassungsschein finden Sie unter Weitere Informationen.
Artikelnr. |
Länge x Breite x Höhe |
Füllgewicht - kg / bei Gefahrenklasse |
Füllvolumen (L) |
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4GV-X |
4G-X |
4G-Y |
4G-Z |
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2024BX6674 |
360 x 300 x 360 mm |
12 |
34 |
40 |
45 |
38,88 |
Bei den angegebenen Größen handelt es sich um die Innenmaße des Kartons, angegeben in Länge x Breite x Höhe.
Grundsätzlich gilt für 4G-Verpackungen:
Für den Gefahrgutversand und die Verwendung von Gefahrgutverpackungen sind ausschließlich die aktuell gültigen Vorschriften maßgebend. Die Kartons sind geprüft und zugelassen für die Verwendung als zusammengesetzte Verpackungen mit Metall- oder Kunststoffgebinden als Innenverpackung. Diese Kombination muss den Anforderungen der Rechtsvorschriften lt. Zulassungsschein entsprechen und durch eine Nachprüfung nachgewiesen und dokumentiert sein.
Auf Wunsch führen wir diese Nachprüfung gerne für Sie durch. Bitte sprechen Sie uns an.