ArtNr.
817-2-4026
(81724026)
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Gefahrgutverpackungen 275x195x300 mm
Unsere extrem stabilen Kartons sind für den sicheren Versand gefährlicher Güter nach den Richtlinien 4G und 4GV zugelassen und tragen eine UN-Kennzeichnung.
Die Außendecke besteht aus Kraftliner in Braun und ist laschengeklebt.
Durch ihre 4-fach-Zulassung sind die Kartons für Straßenverkehr (ADR), Seeverkehr (IMDG-Code, ADNR), Eisenbahnverkehr (RID) und Luftverkehr (ICAO-TI, IATA) geeignet.
Die Kartons sind für Verpackungsgruppen I(X), II(Y) und III(Z) zugelassen und haben je nach Verpackungsgruppe unterschiedliche maximale Bruttogewichte (siehe Tabelle).
Die Kartons können als zusammengesetzte Verpackungen mit Innenverpackungen aus Metall oder Kunststoff verwendet werden und sind geprüft und genehmigt.
Die Verschlüsse können mit Filamentklebeband verschlossen werden, bitte beachten Sie die aufgedruckte Verschlussvorschrift. Überprüfen Sie vor dem Versand, ob die Kartons für Ihr Gefahrgut und den gewünschten Verkehrsweg zugelassen sind, Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden Sicherheitsdatenblatt.
Unser Prüflabor ist eine anerkannte Prüfstelle für Gefahrgutverpackungen aus Wellpappe. Ein Sicherheitsetikett ist gemäß dem Sicherheitsdatenblatt Ihres Produktes aufzubringen, wir bieten diese auf Nachfrage an. Bei Versand mittels Luftfracht darf die UN-Kennzeichnung nicht verdeckt werden.
Informationen zum BAM-Zulassungsschein finden Sie unter "Weitere Informationen".
Artikelnr. |
Länge x Breite x Höhe |
Füllgewicht - kg / bei Gefahrenklasse |
Füllvolumen (L) |
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4GV-X |
4G-X |
4G-Y |
4G-Z |
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817-2-4026 |
275 x 195 x 300 mm |
10 |
14 |
20 |
30 |
16 |
Bei den angegebenen Größen handelt es sich um die Innenmaße des Kartons, angegeben in Länge x Breite x Höhe.
Grundsätzlich gilt für 4G-Verpackungen:
Für den Gefahrgutversand und die Verwendung von Gefahrgutverpackungen sind ausschließlich die aktuell gültigen Vorschriften maßgebend. Die Kartons sind geprüft und zugelassen für die Verwendung als zusammengesetzte Verpackungen mit Metall- oder Kunststoffgebinden als Innenverpackung. Diese Kombination muss den Anforderungen der Rechtsvorschriften lt. Zulassungsschein entsprechen und durch eine Nachprüfung nachgewiesen und dokumentiert sein.
Auf Wunsch führen wir diese Nachprüfung gerne für Sie durch. Bitte sprechen Sie uns an.