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Gefahrgutverpackungen: Sicherer Versand gefährlicher Stoffe und Güter
Wussten Sie, dass Spraydosen, Batterien, Duftöle oder Feuerzeuge schon als gefährliche Güter gelten und spezielle Gefahrgutverpackungen benötigen?
Als Gefahrgut bezeichnet man Zubereitungen (Gemische, Gemenge, Lösungen) und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter sowie für Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und anderen Sachen ausgehen können und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind.
Weiter umfasst der Begriff Gefahrgut neben Substanzen auch Produkte wie Munition, Geräte, Bauteile und ähnliches.
Welche Stoffe und Gegenstände als gefährlich zu gelten haben, definieren unter anderem das Chemikaliengesetz und die Gefahrgutverordnung. Das Gefahrgutrecht unterscheidet neun Klassen, unterteilt in 13 Unterklassen. Davon werden diese am Häufigsten verschickt und benötigen Gefahrgutkartons als Umverpackung:
Gefahrgutklassen 1 bis 9:
Klasse 1: Explosive Stoffe: Raketen, Knaller
Klasse 2: komprimierte, verflüssigte oder gelöste Gase und gasförmige Stoffe: Farbsprays, Helium, Sprühdosen
Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe: Kraftstoffe, Farben, Alkohol, Parfüm
Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe: Kautschukreste, Zündhölzer, Schwefel, Weißer Phosphor, Kohle, Natrium
Klasse 5: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe: Wasserstoffperoxid, Kaliumchlorat, Natriumchlorat (Unkraut-Ex), ammoniumnitrathaltige Düngemittel, Härter für Zweikomponenten-Lacke, Härter für Polyesterharz
Klasse 6: Giftige Stoffe und Ansteckungsgefährliche Stoffe: Cyanwasserstoff (Blausäure), Arsen, Pestizide
Klasse 7: Radioaktive Stoffe
Klasse 8: Ätzende Stoffe: Batterien, Säuren, Laugen, Reinigungsmittel
Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände: Trockeneis, Asbest, Lithiumbatterien, Airbags
Für all diese Waren eignen sich unsere speziellen Gefahrgutverpackungen, damit ein sicherer Versandweg gewährleistet werden kann.
Gefahrgutkartons aus Wellpappe nach 4G/4GV: Geprüft und zertifiziert
Gefahrgutverpackungen für gefährliche Güter sind aus 2-welligen Kartons von sehr guter und fester Qualität (Kraftlinerpapier). Sie sind der Belastung des Transportgutes angepasst und wurden nach aktuellen Vorschriften geprüft.
Bei der sogenannten Cobb-Methode wird die Wasseraufnahmefähigkeit der Pappe getestet, wobei die Wasserbeständigkeit nach 30 min nicht mehr als 155 g/m² ergeben darf. Die 4G-Prüfung umfasst zusätzlich einen Falltest der befüllten Gefahrgutkartons aus unterschiedlichen Abwurfhöhen. Sehr gefährliches Gut der Verpackungsgruppe I (X) wird aus 180 cm auf die Ecke und somit die schwächste Stelle des Kartons fallen gelassen, weniger gefährliches Gut der Verpackungsgruppe II (Y) aus 120 cm und gering gefährliches Gut der Verpackungsgruppe III (Z) aus nur noch 80 cm. Die Gefahrgutverpackung darf dabei keine Beschädigung aufweisen und aus der Innenverpackung darf kein Füllmaterial austreten, dann ist die Fallprüfung bestanden.
Für die 4 GV-Fallprüfung wird im Vergleich zu 4G mit empfindlicheren Innenbehältnissen, zum Beispiel aus Glas, getestet. Damit die Ware unbeschädigt bleib, sind die maximal zugelassen Füllgewichte deutlich niedriger.
Weltweiter Versand von Gefahrgutverpackungen
Die Gefahrgutkartons von BOXXCO können als zusammengesetzte Verpackungen mit Metall- oder Kunststoffgebinden genutzt werden. Bei Verwendung der Pappkisten mit anderen Innenverpackungen als den geprüften, sind Nachprüfungen notwendig, welche wir gern für Sie durchführen.
Beim Versand muss für Außenstehende ersichtlich sein, dass Gefahrgut versendet wird. Unsere Gefahrgutkartons enthalten bereits die UN-Kennzeichnung mit Angaben des Herstellers sowie des Versandgutes, zusätzlich müssen Sicherheitsetiketten gemäß dem Sicherheitsdatenblatt des Produktes angebracht werden. Der Versandweg spielt dabei eine wichtige Rolle: Für Luftpost gelten strengere Regeln als für den Transport auf dem Land- oder Wasserweg. Die Gefahrgutverpackungen von BOXXCO können international für den Straßenverkehr (ADR), als auch im See- (IMDG-Code, ADNR), Eisenbahn-(RID) oder Luftverkehr (ICAO-TI, IATA) eingesetzt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Kartons sicher mit einem geschlossenen 6-Streifenverschluss (H-Verschluss) mit Klebebändern aus Filament verschlossen sind.